AGB
Gegenstand
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Dienstleistungen und/oder Werke der Öffentlichkeitsarbeit/ Werbung.
Die Art der Dienstleistungen und Werke ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nichts anderes vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen/Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Vertragsbasis
we care communications arbeitet wahlweise auf der Basis eines dauerhaften Beratungsvertrages oder einzelner Projektaufträge.
Beide werden mit Kostenvoranschlag angeboten. Der Beratungsvertrag regelt die dauerhafte Zusammenarbeit, er basiert auf einer Mischkalkulation aller erforderlichen Leistungen und definiert eine turnusmäßige Zahlung (monatlich, quartalsweise). Er ist jeweils 4 Wochen vor dem im Angebot genannten Ablaufdatum kündbar; wir erlauben uns, Ihnen zu diesem Zeitpunkt eine Verlängerung anzubieten. Projektaufträge beziehen sich auf einzelne Projekte, sie werden jeweils per Kostenvoranschlag kalkuliert und vom Kunden bewilligt. Der unterzeichnete Kostenvoranschlag / Beratungsvertrag gilt als Vertragsbasis.
Honorare, Fremdkosten, Rechnungsstellung
Alle in unseren Angeboten genannten Honoraransätze beschreiben den Kostenrahmen nach Abschätzung des Zeitaufwandes der jeweils in die Ausführung involvierten Fachkräfte. Eine aktuelle Honorarliste wird dem Auftraggeber bei Arbeitsbeginn zur Verfügung gestellt.
Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich Abstimmungsprozesse inklusive zwei Korrekturphasen. Weitere Autorenkorrekturen werden nach Stundensätzen zusätzlich abgerechnet. Mehraufwand, der im Projektverlauf ersichtlich wird, und der den kalkulierten Preis um mehr als 10% überschreitet, wird dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht und mit Kostenvoranschlag nachkalkuliert.
Sofern sich der Auftraggeber keine Mitsprache ausbittet, obliegt die Auswahl der Subunternehmer, die zur Ausführung von Aufträgen eingesetzt werden, der Agentur.
Alle Fremdleistungen werden lt. Rechnungsstellung des Subunternehmers weiterberechnet. Interne Fremdkosten (Drucke, Kopien, Datenträger, Telefon, etc.) sowie Neben- und Reisekosten werden nach Aufwand und Nachweis weiterberechnet.
Zur Vermeidung von Vorfinanzierungen wird bei Arbeitsbeginn eine Aconto-Rechnung in Höhe von 30% der kalkulierten Honorarkosten gestellt; für Fremdkosten, die die Agentur für den Auftraggeber verauslagt, und die eine Summe von 1.000 € netto überschreiten, darf die Agentur Vorkasse verlangen. Bei Beratungsverträgen wird die Pauschale vorab (Monatsanfang, Quartalsbeginn) fällig.
Urheber- und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht und Eigentum an den von der Agentur für den Auftraggeber entworfenen Konzeptionen, Texten und Gestaltungen verbleibt auch nach Übergabe der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei der Agentur; das Nutzungsrecht geht je in dem im Auftrag vereinbartem Umfang an den Auftraggeber über. Bei Veröffentlichungen wird die Agentur (in dezenter Art und Weise) als Urheber genannt. Veröffentlichungen, die von der Agentur getätigt werden, müssen nicht die Urheber der enthaltenen künstlerischen Leistungen (wie etwa Fotografen, Illustratoren, Designer) nennen.
Verschwiegenheit
Die Agentur wahrt über alle Angelegenheiten des Auftraggebers, die ihr im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit bekannt werden, gegenüber jedermann und zeitlich unbeschränkt Stillschweigen.
Von der Verschwiegenheitspflicht sind Informationen an Subdienstleister ausgenommen, die erforderlich werden, um ein Werk zu erstellen. In diesem Fall wird die Agentur den Kooperationspartner im selben Umfang zur Verschwiegenheit verpflichten. Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Agentur auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Mitarbeiter der Agentur. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nicht.
Wenn kommunikative Maßnahmen Rechtsfragen aufwerfen, z.B. Fragen des Heilmittelwerbegesetzes, des Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, muss die Agentur diese Rechtsfragen nicht und wenn dann nicht auf eigene Kosten prüfen. Daher haftet die Agentur auch nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder des Designs der von ihr gestalteten Werke. Das Gleiche gilt für die Haftung für Fehler, die aus vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen stammen.
Wird die Agentur von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts eines Werks auf Unterlassung oder Schadensersatz belangt, übernimmt der Auftraggeber die Haftung und stellt die Agentur von der Haftung frei, sofern keine gravierende Pflichtverletzung der Agentur zugrunde liegt.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Hamburg.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
